Der Energieausweis beim Hausverkauf
unverzichtbar - aber welcher ist richtig?
Der Energieausweis - ein wichtiges Dokument beim Verkauf
Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite
Beim Verkauf oder der Neuvermietung einer Immobilie schreibt der Gesetzgeber die Vorlage eines Energieausweises vor.
Dieser ist nach seiner Ausstellung zehn Jahre gültig.
Der Energieausweis muss künftig auch den CO2-Ausstoß von Gebäuden angeben.
Dieser ist nach seiner Ausstellung zehn Jahre gültig.
Der Energieausweis muss künftig auch den CO2-Ausstoß von Gebäuden angeben.
Die Aussteller von Energieausweisen müssen nach dem Gebäudeenergiegesetz eine "baunahe" Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben. Berechtigt sind z.B. Architekten, Ingenieure sowie qualifizierte Handwerker und Techniker. Zu dieser Eingangsqualifikation muss in den meisten Fällen die Erfüllung einer weiteren Voraussetzung hinzukommen, wie etwa eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens. Die Einzelheiten sind in § 88 GEG geregelt.
So erfahren Mieter oder Käufer auf einen Blick, wie energieeffizient und klimafreundlich die Immobilie ist.
Zusätzlich lassen sich etwaige Strom- und Heizkosten schätzen, was die Miet- bzw. Kaufentscheidung erheblich beeinflussen kann. Schließlich enthält der Energieausweis auch individuelle Modernisierungsempfehlungen.
So erfahren Mieter oder Käufer auf einen Blick, wie energieeffizient und klimafreundlich die Immobilie ist.
Zusätzlich lassen sich etwaige Strom- und Heizkosten schätzen, was die Miet- bzw. Kaufentscheidung erheblich beeinflussen kann. Schließlich enthält der Energieausweis auch individuelle Modernisierungsempfehlungen.

++++++seit 01.01.2025 greifen die ersten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Generell muss jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Dies gilt zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.
Frühestens ab 2026 gilt die generelle Pflicht
Wann Hauseigentümer umrüsten müssen, ist vor allem von der kommunalen Wärmeplanung abhängig. Für Städte >100.000 EW ab 30.6.2026 - für kleinere ab 30.6.2028.
Wer sich früher von der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung trennt, kann einen Zuschuss erhalten.
Bereits jetzt gilt die grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt auf seiner Website eine Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen bereit.
Generell muss jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Dies gilt zunächst nur für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es Übergangsfristen.
Frühestens ab 2026 gilt die generelle Pflicht
Wann Hauseigentümer umrüsten müssen, ist vor allem von der kommunalen Wärmeplanung abhängig. Für Städte >100.000 EW ab 30.6.2026 - für kleinere ab 30.6.2028.
Wer sich früher von der mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung trennt, kann einen Zuschuss erhalten.
Bereits jetzt gilt die grundsätzliche Verpflichtung, einen Heizkessel nach 30 Jahren gegen einen neuen auszutauschen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Brennwertkessel. Ab 2045 dürfen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt auf seiner Website eine Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen bereit.
Energieausweis für Bestandsimmobilien
Bedarfsausweis oder Verbrauchsauweis - das ist die Frage!
Der Verbrauchsausweis
- Der Gesetzgeber wollte Vermietern und Verkäufern von Immobilien eine einfache Möglichkeit bieten, den Energieausweis zu erstellen.
Bei sanierten Gebäuden oder Gebäuden, die nach 1977 errichtet wurden kann daher der einfache Verbrauchsausweis erstellt werden. - Nur bei alten unsanierten Gebäuden und bei Neubau, Sanierung und Erweiterung ist der umfangreichere Bedarfsausweis nötig.
- Beim Verbrauchsausweis bilden die Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre die maßgebliche Grundlage für die Ermittlung der Kennzahlen. Der Vorteil: Die Daten lassen sich einfach ermitteln, was sich auch in niedrigeren Kosten niederschlägt.
Der Nachteil: Haben die letzten Bewohner ungewöhnlich viel oder wenig geheizt, liefert ein Verbrauchsausweis wenig aussagekräftige Daten.
Der Bedarfsausweis
- Wenn das Bauantragsdatum des Gebäudes vor dem 1. November 1977 liegt, es nicht mehr als vier Wohneinheiten hat und noch nicht energetisch saniert wurde, schreibt der Gesetzgeber den Bedarfsausweis vor.
- Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
- Der Bedarfsausweis erfordert eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Kriterien wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes.
