Provisionsteilung beim Hausverkauf


Gerechte Teilung der Provision?

Was ändert sich ab 23.12.2020

Während bei der Vermietung von Wohnraum seit Juni 2015 das sogenannte Bestellerprinzip gilt - welches bedeutet, dass der Vermieter alleine die Maklerprovision zu tragen hat - gab es beim Verkauf von Immobilien bisher keine einheitliche Regelung.

Bisher wurde in den meisten Bundesländern die Maklerprovision zwischen Käufern und Verkäufern geteilt. In einigen Bundesländern jedoch, wie z.B. Hessen, haben Käufer die Provision alleine getragen. Dies soll sich ab 23.12.2020 ändern.

Die einseitige Käuferprovision ist bundeseinheitlich zukünftig für Verbraucher nicht mehr möglich. Hierbei sollen Verbraucher beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses nicht mehr Provision zahlen müssen als die Verkäufer.

Dies bedeutet, dass Makler künftig bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht mehr provisionsfrei für den Verkäufer tätig werden können, wenn die Käufer als Verbraucher handeln.

Dies gilt nicht für den Kauf von Grundstücken und Mehrfamilienhäusern, ebenso wenig trifft das neue Gesetz für Gewerbe-Immobilien zu.


neue Provisionsteilung
Wer bezahlt nun den Makler?
Während in anderen europäischen Ländern die Vermittlungsprovision allein vom Verkäufer getragen wird, teilen sich in Deutschland normalerweise Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte.

Es gibt auch Fälle, in denen der Verkäufer die Provision komplett übernimmt.
In diesem Fall fällt für den Käufer keine Provision an, das Objekt wird also "für den Käufer provisionsfrei" angeboten.
Auf jeden Fall soll beim Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen der Käufer (wenn er als Verbraucher handelt) nicht schlechter gestellt sein, als der Verkäufer - so will es das Gesetz.
Gelten die Neuregelungen auch für unbebaute Grundstücke?
Nein, ebenso wenig für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.

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