Exposéversand und Besichtigungstermine


in Zeiten von Covid-19

Covid19 hat uns alle gezwungen, unsere persönlichen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Auch die Arbeit des Maklers war stark davon betroffen. Trotzdem möchten wir unseren Kunden natürlich den besten Eindruck ihrer Wunschimmobilie vermitteln und können schon deshalb nicht auf reale Besichtigungen verzichten.
Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, stellen wir Ihnen zunächst ein ausführliches Exposé der betreffenden Immobilie zur Verfügung. Anhand einer vollständigen und wahrheitsgetreuen Beschreibung der Immobilie und deren Zustand können Sie entscheiden, ob es tatsächlich das Objekt der Begierde ist, bzw. ob sich die Eigenschaften und Merkmale mit Ihren Kaufkriterien decken. Mit Hilfe von professionellem Bildmaterial und 360°-Aufnahmen erstellen wir virtuelle Rundgänge, die Sie sich in aller Ruhe zuhause anschauen können und wenn die Immobilie Ihren Vorstellungen entspricht, führen wir selbstverständlich gerne, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen, aucheine reale Besichtigung durch.

Welche Bedeutung hat die Widerrufsbelehrung?

Expose

Seit dem 13. Juni 2014 sind auch Immobilienmakler vom Gesetzgeber (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht zu belehren.

Das Widerrufsrecht ist schon aus anderen Bereichen, z. B. aus dem Online-Handel bekannt. Nach dem Willen der EU gilt dies auch für Maklerverträge, die mit Verbrauchern im Fernabsatz (E-Mail, Fax, Telefon, Internet etc.) oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden (Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU).

Leider führt der vom Gesetzgeber vorgegebene Standard-Text der Widerrufsbelehrung oft zu Verwirrungen und erweckt bei Interessenten den Eindruck, dass die Dienste des Maklers in Rechnung gestellt werden, obwohl sie nur Informationen über eine Immobilie anfordern.

Die Käuferprovision ist an einen Kaufvertrag gebunden und kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn der Kaufvertrag geschlossen ist und auf die Tätigkeit des Maklers oder der Maklerin zurückgeht.




Was jedoch viele nicht wissen ist, dass Sie als Interessent einen Maklervertrag abschließen, wenn Sie nähere Informationen vom Makler anfordern, auch wenn es zunächst ganz unverbindlich ist.
Der Versand von Informationen in Form eines Exposés, nähere Auskünfte über das Objekt, Besichtigungen etc. - dies alles sind Maklerleistungen, die der Makler Ihnenzunächst kostenlos zur Verfügung stellt. Erst mit Abschluss des Kaufvertrages ist die Käuferprovision fällig.

Hier die häufigsten Fragen:


Muß ich 14 Tage auf meine Informationen warten?
Das Widerrufsrecht erlischt automatisch nach 14 Tagen.
Dennoch können Sie das Exposé sofort erhalten, wenn Sie durch ein entsprechendes Kreuzchen auf Ihr Widerrufsrecht verzichten.
Dann wird der Makler sofort für Sie tätig und sendet Ihnen sofort die angeforderten Informationen - wie erwähnt kostenlos.


Muß ich widerrufen, wenn mir die Immobilie nicht gefällt?
Nein, denn Sie sind zur Zahlung der Provision nur verpflichtet, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt.
Exposés, Besichtigungen und sonstige Beratungstätigkeiten des Maklers werden nicht in Rechnung gestellt und sind unverbindlich.
Mit vollständiger Erbringung der Maklerleistung erlischt das Widerrufsrecht.

Unser erstklassiger Besichtigungsservice jetzt auch für Ihre Immobilie.

Rufen Sie uns an: 0172-7159482

Was können wir für Sie tun?

Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen - wir werden schnellstmöglich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
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