Pflichtangaben beim Verkauf oder Vermietung
Was ist der Energieausweis?
Grundsätzlich muss jeder, der seine Immobilie verkaufen oder neu vermieten will, laut GEG (Gebäude-Energiegesetz) den Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin vorlegen, Makler sind verpflichtet die Energiewerte des Gebäudes schon in der Präsentation der Immobilie zu berücksichtigen.
Der Energieausweis informiert Sie über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er zeigt an, wie viele Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr benötigt werden, um das Gebäude warm zu halten. Diese Informationen helfen Ihnen als Immobilienkäufer oder Mieter, Heiz- und Warmwasserkosten besser einzuschätzen und zu vergleichen.
Sobald der Energieausweis erstellt wurde, bleibt er für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn Eigentümer jedoch größere bauliche Veränderungen an ihrem Gebäude vornehmen, wie zum Beispiel eine energetische Sanierung, ist es notwendig, einen neuen Energieausweis zu beantragen, um den aktuellen energetischen Stand des Gebäudes zu dokumentieren.
Der Energieausweis informiert Sie über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er zeigt an, wie viele Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr benötigt werden, um das Gebäude warm zu halten. Diese Informationen helfen Ihnen als Immobilienkäufer oder Mieter, Heiz- und Warmwasserkosten besser einzuschätzen und zu vergleichen.
Sobald der Energieausweis erstellt wurde, bleibt er für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Ausstellungsdatum gültig. Wenn Eigentümer jedoch größere bauliche Veränderungen an ihrem Gebäude vornehmen, wie zum Beispiel eine energetische Sanierung, ist es notwendig, einen neuen Energieausweis zu beantragen, um den aktuellen energetischen Stand des Gebäudes zu dokumentieren.
Das neue GEG (Gebäude-Energiegesetz)
Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden, die verkauft oder neu vermietet werden. Die überarbeiteten Ausweise müssen zusätzliche Informationen zur energetischen Bewertung sowie die Höhe der CO2-Emissionen enthalten. Relevant sind Änderungen für Ausweise, die 2011 oder früher ausgestellt wurden, da diese nur zehn Jahre gültig sind. Der Ausweis muss beim Verkauf oder der Vermietung eines beheizten, dauerhaft genutzten Gebäudes vorgelegt werden. Für Selbstnutzer und kleinere Flächen unter 50 Quadratmetern sind keine neuen Ausweise notwendig.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis, die in unterschiedlichen Fällen erforderlich sind.
Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre an und basiert auf dem tatsächlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Er berücksichtigt nicht, ob das Gebäude leer stand oder wie viele Personen es bewohnt haben.
Ein Verbrauchsausweis kann erstellt werden, wenn das Wohngebäude mehr als vier Wohneinheiten hat oder nach 1977 erbaut wurde.
Der Bedarfsausweis gibt den jährlichen Energiebedarf und Energieverluste im Gebäude an und ist für Neubauten sowie gewisse Bestandsgebäude erforderlich.
Ein Bedarfsausweis ist eine gesetzliche Vorgabe für Bauherren, die ein neues Gebäude errichten möchten. Darüber hinaus ist dieser Ausweis ebenfalls erforderlich für Wohngebäude, die bis zu vier Wohneinheiten umfassen und vor der Einführung der Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet wurden. Zudem empfiehlt sich der Bedarfsausweis für Eigentümer, die planen, ihre Immobilie bald zu sanieren. Durch solche Renovierungsmaßnahmen können Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie erheblich steigern, was nicht nur ökologisch vorteilhaft ist, sondern auch langfristig Kosten spart.
Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre an und basiert auf dem tatsächlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Er berücksichtigt nicht, ob das Gebäude leer stand oder wie viele Personen es bewohnt haben.
Ein Verbrauchsausweis kann erstellt werden, wenn das Wohngebäude mehr als vier Wohneinheiten hat oder nach 1977 erbaut wurde.
Der Bedarfsausweis gibt den jährlichen Energiebedarf und Energieverluste im Gebäude an und ist für Neubauten sowie gewisse Bestandsgebäude erforderlich.
Ein Bedarfsausweis ist eine gesetzliche Vorgabe für Bauherren, die ein neues Gebäude errichten möchten. Darüber hinaus ist dieser Ausweis ebenfalls erforderlich für Wohngebäude, die bis zu vier Wohneinheiten umfassen und vor der Einführung der Wärmeschutzverordnung im Jahr 1977 errichtet wurden. Zudem empfiehlt sich der Bedarfsausweis für Eigentümer, die planen, ihre Immobilie bald zu sanieren. Durch solche Renovierungsmaßnahmen können Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie erheblich steigern, was nicht nur ökologisch vorteilhaft ist, sondern auch langfristig Kosten spart.
Wer erstellt den Energieausweis und was kostet er?
Die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist günstiger als ein Bedarfsausweis, da sie weniger Aufwand erfordert. Verbrauchsausweise für Einfamilienhäuser kosten meist unter 100 Euro.
Ein Bedarfsausweis muss von einem Energieberater oder einem qualifizierten Handwerksmeister erstellt werden (z.B Schornsteinfeger). Hierfür muss er die Immobilie eingehend begutachten. Auf Grund des höheren Aufwandes können die Kosten hier zwischen 300 und 500 Euro liegen.
Ein Bedarfsausweis muss von einem Energieberater oder einem qualifizierten Handwerksmeister erstellt werden (z.B Schornsteinfeger). Hierfür muss er die Immobilie eingehend begutachten. Auf Grund des höheren Aufwandes können die Kosten hier zwischen 300 und 500 Euro liegen.
Geht es vielleicht auch ohne?
Wenn Bauherren und Eigentümer dieser wichtigen Pflicht nicht nachkommen, riskieren sie empfindliche Bußgelder, die sich auf bis zu 10.000 Euro belaufen können.
Mieter und Käufer haben die Möglichkeit, einen solchen Verstoß bei der zuständigen Behörde zu melden.
Es gibt aber auch Ausnahmen:
Dazu zählen unter anderem kleine Gebäude mit einer gesamten Wohnfläche von weniger als 50 Quadratmetern sowie denkmalgeschützte Immobilien. Für diese speziellen Gebäudearten entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises vollständig.
Mieter und Käufer haben die Möglichkeit, einen solchen Verstoß bei der zuständigen Behörde zu melden.
Es gibt aber auch Ausnahmen:
Dazu zählen unter anderem kleine Gebäude mit einer gesamten Wohnfläche von weniger als 50 Quadratmetern sowie denkmalgeschützte Immobilien. Für diese speziellen Gebäudearten entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises vollständig.

Sie erreichen mit unter 0172-715 94 82
oder senden Sie mir eine Nachricht.
